Online-Lexikon

Reklamation

Ist eine Reklamation berechtigt, können Sie auch auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte berufen, sie betragen im Normalfall zwei Jahre. Die gesetzlichen Möglichkeiten sehen dabei zwei Nachbesserungsversuche vor. Gewährleistungsansprüche sind von „freiwilligen Garantieleistungen“ strikt zu unterscheiden. Aufwändige Rechtsverfahren sollen vermieden werden. Fehler können überall einmal passieren, die Angelegenheit soll vor allem ruhig und sachliche bearbeitet werden.

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